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    Magazin Artikel vom 16.06.15
    Was versteht man unter einem Sklavenvertrag

    Unter einem Sklavenvertrag versteht man die schriftliche Fixierung von Vereinbarungen, worin Rechte und Pflichten des Sklaven, aber auch sehr oft des Tops reguliert werden.

    Das heißt, Sklavenverträge dienen internen Vereinbarungen von Regeln zwischen Meistern und Sklaven.

    Da diese Vereinbarungen aber oft individuell zwischen Meister und Sklave getroffen werden, gibt es jedoch eine große Anzahl an Sklavenverträgen, die sehr unterschiedlich ausfallen können.
    Und obwohl solche Verträge nach unserem Recht keine offizielle, gesetzliche Gültigkeit besitzen, sind sie für Viele sehr sinnvoll, denn dadurch wird deutlich geregelt, was gespielt werden soll.

    Dienlichkeit eines Sklavenvertrags


    Sklavenverträge dienen beispielsweise zur eindeutigen, widerspruchsfreien Regelung einer Lebensbeziehung zwischen Meister und Sklave. Diese Beziehung kann für den Sklaven eine wirkliche, reale Vollversklavung und sexuelle Dienerschaft bedeuten.

    Desweiteren kann der Sklave damit dem Meister die Einwilligung zur uneingeschränkten Freiheitsberaubung, körperlichen Züchtigung sowie der Kontrolle über alle Lebensbereiche oder absoluter Befehlsgewalt und Bestimmung der weiteren Lebensumstände geben.

    Darüber hinaus wird in einem solchen Vertrag meist auch festgehalten, daß der Sklave für die Dauer des Vertrages jedes Recht auf freie Entscheidungen und Bestimmung verliert, und alleine der Wille des Meisters für den Sklaven von Bedeutung ist.
    In einem solchen Vertrag sollte jedoch aber auch geregelt sein, daß der Meister immer die Gesundheit des Sklaven in Betracht ziehen und bleibende Verletzungen oder Schäden grundsätzlich vermeiden, sowie immer über die Gesundheit des Sklaven wachen oder gegebenfalls sofort entsprechende Maßnahmen ergreifen wird.

    Zudem ist es für beide Partner sinnvoll, sich dahingehend zu einigen, daß der Sklave den Meister bei ersten Anzeichen einer Erkrankung unverzüglich informiert.


    Notwendigkeit eines Sklavenvertrags


    Wie man erkennt, ist ein Sklavenvertrag nicht unbedingt nötig, kann jedoch sehr hilfreich zur Förderung anderer Bereiche sein, wie zum Beispiel Safe, Sane oder Consensual SSC, womit man das Grundprinzip des BDSM bezeichnet.

    Außerdem entsteht durch ein gemeinsames Erarbeiten von Inhalten, wie eventuell der Festlegung von Grenzen oder gemeinsamen Absprachen sowie der Fixierung eines Safewords und auch dem erotischen Aspekt, meist schon eine Festigung des Vertrauens und des Gefühls.

    Bei der Erstellung des Vertrags wird man nämlich über den vollständigen Inhalt reden. Somit kommen also Wünsche sowie Neigungen und auch Grenzen nicht zu kurz. In diesem Fall sollte man allerdings keine vorgegebenen Verträge benutzen, da dieser nützliche Effekt ansonsten wegfällt.
    Desweiteren können auf diese Weise die Grundlagen der Partnerschaft für Jeden klar festgehalten werden. Also, keine so schlechte oder gar nutzlose Angelegenheit.


    Fazit


    Sklavenverträge können also aus verschiedenen Gründen geschlossen werden, haben allerdings keinen rechtlichen Bestand. Ihre Erfüllung kann also nicht gerichtlich eingefordert werden.
    Daher ist es auch nicht möglich, eine Willenserklärung zur Zustimmung von Körperverletzung zu geben. Eine solche Niederschrift könnte nur die Freiwilligkeit und das Einvernehmen dokumentieren, falls einer der Partner sich misshandelt fühlen sollte, und dies per Gericht einklagt.
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