Ich bin / möchte sein: | SM ist sich selber und sein eigenes Potential zu entdecken |
Verschiedenes über mich: | Sklavenvertrag
Zwischen: Lady .....
und dem Objekt: SZ 31406
Ziel dieses Vertrages ist es, das Dienstverhältnis zwischen der Herrin und dem Objekt zu regeln. Dieser Sklavenvertrag setzt das am ......geschlossene Vertragsverhältnis sowie den Vertrag vom ...... fort und intensiviert die Regelungen. Dem Objekt ist bewusst, dass es hierdurch freiwillig auf Rechte verzichtet, damit es seiner Herrin dienen darf. Das Objekt ersucht sogar die Herrin, es zu unterwerfen, damit es zum Objekt ihrer Wünsche abgerichtet wird. Ziel ist es, dass das Objekt der Herrin uneingeschränkt dient, ihre Freude an der Benutzung steht immer im Vordergrund. Die folgenden Punkte detaillieren bestimmte Regeln, sind aber nicht als abschließende Festlegungen anzusehen, er werden von Zeit zu Zeit durch die Herrin ergänzt.
1. Das Objekt Nr ...... wird feminisiert, psychologisch kastriert und zum keuschen Schwanzmädchen abgerichtet. Es erhält den Namen Schwanzmädchen Dorothea.
2. Das Schwanzmädchen steht für alle Praktiken des BDSM gemäß den Wünschen von Lady ...... zur Verfügung, wobei die folgenden Ausschluss Kriterien gelten:
a. KV
b. Blut
c. Ungeschützte Benutzung
Somit dient das Schwanzmädchen bedingungslos dem persönlichen Vergnügen der Herrin als ihr Spielobjekt.
3. Das Schwanzmädchen verliert sein sexuelles Selbstbestimmungsrecht und unterwirft sich willig den Weisungen der Herrin.
4. Geist und Körper des Schwanzmädchens werden zum Eigentum der Herrin. In der gesellschaftlichen Hierarchie nimmt das Schwanzmädchen die unterste Stufe ein, es steht somit auch unter jeder Zofe und unter jeder Sklavin oder jedem Sklaven.
5. Der Schwanz des Objektes wird zum kleinen Schwänzchen des Mädchens und zur absoluten Nebensache. Das Schwänzchen dient nur noch der Disziplinierung sowie dem Hohn und Spott durch ihre Umwelt. Die Eier dienen ausschließlich der Schmerzerzeugung und werden von dem Mädchen zusammen mit dem Schwänzchen hierzu willig präsentiert.
6. Das Schwanzmädchen wird psychologisch kastriert, so dass es nur noch als Mädchen die Dienste einer willigen und orgasmusfreien Sklavin versehen wird. Sack, Eier und Schwänzchen stellen ein besonderes Eigentum der Herrin dar. Der Übereignungsvertrag vom ..... gilt entsprechend, die Zitzen des Schwanzmädchens wurden der Herrin später zum Geschenk gemacht.
7. Im Rahmen der psychologischen Kastration legt die Herrin die Zahl der erlaubten Orgasmen pro Monat fest, wobei das Ziel der späteren absoluten Orgasmusfreiheit gilt. Hierzu wird diese Zahl stufenweise durch die Herrin von Monat zu Monat bis auf null vermindert und dann für längere Zeiträume fixiert. Zur Erleichterung der Abrichtung trägt das Schwanzmädchen ständig einen Keuschheitsgürtel. Sowohl erlaubte als auch unerlaubte Orgasmen ziehen grundsätzlich eine Auspeitschung des Gehänges und ausgiebige CBT nach sich, damit das Schwanzmädchen lernt, dass Orgasmen absolut unerwünscht und für ein Schwanzmädchen als unanständig gelten. Durch diese Vorgehensweise wird die psychologische Kastration schrittweise erzielt. Bei unerlaubten Orgasmen wird die Strafe erhöht.
8. Das Schwanzmädchen wird nie mehr in eine Frau eindringen. Ein ständiges Abspritzverbot (vgl. 7) ist Erziehungsziel. Sollte aus dem Schwanzmädchen Sperma austreten, so wird es dieses schlucken. Ein nicht genehmigter Orgasmus wird dem Fremdgehen in einer Stinobeziehung gleichgesetzt.
9. Das Schwanzmädchen ist gehorsam und willig, es hält den Blick stets gesenkt und folgt allen Anweisungen. Es ist für alle angeordneten Arten der Benutzung offen und dankbar. Das Schwanzmädchen schlägt die Beine niemals übereinander und sitzt hingegen immer mit leicht geöffneten Beinen.
10. Das Schwanzmädchen wird so erzogen, dass es perfekt auf Partys und ähnlichen Veranstaltungen vorgeführt werden kann und seine Herrin nicht blamiert. Als bedingungsloses Schwanzmädchen wird es zusammen mit anderen Sklavinnen und Sklaven gehalten und bespielt.
11. Das Schwanzmädchen wird Natursekt mit Freude aufnehmen, den Natursekt der Herrin wird es hierbei mit besonderer Wertschätzung und Enthusiasmus schlucken. Eine Natursektdusche zeigt ihr ihren Platz in der Gesellschaft. Solche Duschen werden ausdrücklich nicht nur von der Herrin vorgenommen.
12. Das Schwanzmädchen steht auch zur Benutzung als Lustsklavin zur Verfügung, dies bedeutet, es wird von beiden Geschlechtern oral und anal benutzt. Diese Benutzung schließt sowohl die Überlassung an dominante Damen und Herren als auch die Belohnung anderer Sklavinnen und Sklaven ein. Auch hierbei besteht für das Schwanzmädchen immer das absolute Abspritzverbot.
13. Dem Schwanzmädchen steht kein Schamgefühl zu, es wird in allen Situationen den Anweisungen der Herrin folgen, auch wenn es ihr peinlich erscheinen sollte.
14. Ist das Schwanzmädchen zu bestrafen, so legt die Herrin die Art, die Dauer und Intensität der Strafe allein fest. Vor der Vollstreckung wird dem Schwanzmädchen das Strafmaß eröffnet, es hat kein Recht, hier irgendwie gearteten Einfluss zu nehmen. Das Schwanzmädchen ist für jede Strafe dankbar, bringt diese es doch auf ihrem Weg weiter. Daher bedankt sich das Schwanzmädchen unaufgefordert und ausdrücklich für jede Bestrafung und küsst der Herrin hierfür die Füße. Wird die Strafe durch eine andere Person vollstreckt, so bedankt es sich zuerst bei dieser Person und anschließend bei der Herrin.
15. Das Schwanzmädchen wird aus vielerlei Gründen gezüchtigt:
a. Erziehungszüchtigung, wenn das Schwanzmädchen Verfehlungen begangen hat.
b. Abrichtungszüchtigung, um ihm ein besonderes Verhalten näher zu bringen.
c. Trainingszüchtigung, um es auf Vorführungen vorzubereiten.
d. Lustzüchtigung, um der Herrin oder einem Gast zur Befriedigung zu dienen.
16. Neben der Züchtigung kommen alle anderen erdenklichen Erziehungs- oder Abrichtungsmaßnahmen nach dem freien Ermessen der Herrin zum Einsatz. Auch wenn das Schwanzmädchen keine Verfehlungen gezeigt hat, bedeutet dies nicht, dass es nicht zur Lusterfüllung gezüchtigt, gestraft, benutzt oder überlassen wird. Das Schwanzmädchen bockt nicht und zeigt keinerlei Widerspruch, es unterstützt sogar jede Maßnahme durch williges Hinhalten und Entgegenrecken der betroffenen Körperteile.
17. Das Schwanzmädchen steht auch anderen Damen und Herren zur Verfügung, dies bedeutet, es wird verliehen oder einem Studio für die Erfüllung, mit der Herrin abgesprochener Dienste zur Verfügung gestellt. Einnahmen aus solchen Tätigkeiten stehen allein der Herrin zu.
18. Alle Rechte an Videos oder Fotos von dem Schwanzmädchen liegen bei der Herrin.
19. In Zukunft erfolgt die Kontaktaufnahme seitens des Schwanzmädchens ausschließlich per SMS. Dafür wird Das Schwanzmädchen das Mobilkonto der Herrin monatlich nach Rücksprache automatisch aufladen.
20. Das Schwanzmädchen stellt sich der Herrin für die Erziehung so häufig wie möglich zur Verfügung, damit die Ziele der Herrin möglichst schnell erreicht werden.
21. Die körperliche Unversehrtheit des Schwanzmädchens wird von der Herrin beachtet. Alle Strafen und Dienste werden dieser Leitlinie untergeordnet. Das Schwanzmädchen wird aber ausdrücklich zum tabulosen Objekt abgerichtet.
22. Dieser Vertrag wird auf ausdrücklichen Wunsch des Schwanzmädchens geschlossen. Bittet das Schwanzmädchen um eine Vertragsauflösung, so hat die Herrin das unwiderrufliche Recht, das Schwanzmädchen vor Vertragsauflösung physisch kastrieren zu lassen (Nummer 21 gilt hierfür nicht), um sich ihr Gehänge zu sichern. Die Herrin hingegen ist berechtigt, das Schwanzmädchen zu verkaufen oder diesen Vertrag einseitig zu lösen und oder zu ergänzen – hierzu gibt das Schwanzmädchen schon jetzt sein Einverständnis in alle neuen Regelungen. Bei einer einseitigen Vertragsergänzung wird Nummer (21) beachtet.
23. Das Schwanzmädchen ist seiner Herrin für Ihre Bemühungen stets dankbar und zeigt dies mit besonderer Hingabe und Unterwürfigkeit.
Bochum, den.....
Lady ....
Schwanzmädchen .....
VERTRAG
zur Eigentumsübertragung zwischen
Lady ....
im nachfolgenden „Herrin“ genannt –
und ......
im nachfolgenden „Sklave“ genannt –
§ 1 Vertragsgegenstand
Dieser Vertrag bestimmt die Übergabe der Eigentums- und Persönlichkeitsrechte des Sklaven an die Herrin. Die Herrin ist ab Vertragsunterzeichnung Eigentümerin des Sklaven.
Des weiteren unterstreicht der Vertrag die Absicht beider Vertragsparteien den Sklaven zu feminisieren und zum absoluten Gehorsam zu erziehen.
§2 Eigentum-und Besitzverhältnisse
1.1 Eigentumsregelung
Der Sklave ist persönliches Eigentum von Lady ....
1.2 Eigentumsübertragung
Lady .... kann ihre Rechte an dem Sklaven jederzeit an Dritte übertragen, denen die gleichen Rechte eingeräumt werden wie ihr.
§ 3 Übertragene Rechte
Folgende Anrechte an Person und Eigentum, die nach dem Grundgesetz des Sklaven als unveräußerlich zustehen, überträgt der Sklave aus freiem Willen der Herrin und gesteht ihr zu, darüber nach freiem Willen zu verfügen. Einschränkungen dieser Rechte sind weiter unten geregelt (§ 3).
3.1 Das Recht zur Bestimmung der Kleidung
3.2 Das Recht auf Regelung der wirtschaftlichen Verhältnisse (Kontrolle der Ausgaben, Festlegung des Taschengelds und Ausgaben des tägl. Bedarfs)
3.3 Das Recht auf körperliche Züchtigung
3.4 Das Recht auf Bestimmung des Tagesablaufs
3.5 Das Recht auf Bestimmung von Nahrung
3.6 Das Recht auf Entscheidung über Freiheitsentzug
3.7 Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung
3.8 Das Recht zur freien Meinungsäußerung
3.9 Das Recht auf Namenswahl .
3.10 Weitere Rechte, die sich ergeben sollten, werden in einvernehmlicher Absprache zusätzlich in einem separaten Zusatzvertrag bzw. Regelbuch aufgenommen
§ 4 Einschränkungen der Rechte der Herrin
Die Herrin räumt dem Sklaven folgende Einschränkungen ihrer übertragenen Rechte ein:
4.1 Die Herrin hat stets Sorge zu tragen, das der bürgerliche Ruf des Sklaven
keinen Schaden nimmt. In diesem Zusammenhang verzichtet die Herrin auf
Öffentlichmachung seiner Versklavung und wird ohne sein Einverständnis keine Hinweise auf seine Rolle als Sklave/Sklavin an Dritte weitergeben, insbesondere keine Fotos, handschriftliche Dokumente oder andere personen-immanente Daten und Medien.
.
4.2 Für die Dauer seines privaten und beruflichen Lebens hat der Sklave 24 Stunden am Tag der Herrin per Telefon, SMS oder Email zur Verfügung zu stehen. Dies dient einzig dem Zweck der KONTROLLE ihrer Vorgaben und Befehle .
Sollte der Sklave mehrfach nicht erreichbar sein , zieht dies erhebliche Strafen nach sich.
§5 Krankheit, Urlaub
5.1 Sollte der Sklave krank sein, so kann er sich auf Basis des gegenseitigen Vertrauens für max. 3 Arbeitstage formlos krank melden.
5.2 Ab dem 4. Krankheitstag in Folge ist ein ärztliches Attest beizubringen (PDF / JPG-Datei)
Der bürgerliche Name des Sklaven muss darauf getilgt sein.
5.3 Der Sklave kann pro Jahr 30 Urlaubstage beantragen. Diese müssen vorher von der Herrin genehmigt werden. Während der Urlaubszeit sind alle Verbote und Anordnungen außer Kraft gesetzt. Die Urlaubstage können getrennt oder am Stück genommen werden. Vereinbarte Tributzahlungen sind in der Urlaubszeit fortzusetzen. Gleiches gilt auch bei längerer Erkrankung des Sklaven.
§6 Benutzerrechte
Lady ...... erhält die alleinigen uneingeschränkten Benutzerrechte über die Person des Sklaven. Lady .... alleine bestimmt sein Leben und schreibt ihm vor, wie er zu leben hat, was er tun und denken darf.
Der Sklave hat sich dem Willen von Lady ..... voll und ganz unterzuordnen!
Der Sklave hat keinerlei Mitspracherecht was seine Person bzw. sein Leben und Lebensplanung betrifft.
Lady .... alleine bestimmt die Alltagsgestaltung, z.B. Zubettgehzeiten, Fernsehprogramm, Ernährung, Keuschhaltung etc.
Alle Anweisungen und Befehle seitens Lady .... muß der Sklave unverzüglich befolgen. Bei Zuwiderhandlungen hat Lady ..... das uneingeschränkte Recht den Sklaven nach eigenem Ermessen zu bestrafen.
§7 Sexualität
Die Sexualität des Sklaven liegt alleine in der Verantwortung von Lady ....
Es ist der Wille und der Wunsch von Lady ..... den Sklaven zu feminisieren und zu einem Mädchen umzuformen.
Sein Name ist fortan: ...... !
Es wird hiermit festgehalten, das die sexuelle Ausrichtung des Sklaven „bisexuell“ ist und sie fortan sowohl dem weiblichen als auch männlichen Geschlecht zugetan ist.
Der Sklave wird alle weiblichen Attribute annehmen und leben, denken und fühlen wie eine Frau und sich vorrangig für das männliche Geschlecht interessieren, wobei es ihm aber auch gestattet ist, seine lesbische Züge beizubehalten und diese auch aus zu leben.
§ 8 Regelbuch + Strafbuch
8.1 Der Sklave hat ein Regel- und Strafbuch zu führen. Er darf dies in elektronischer Form tun. Beide Bücher müssen auf Verlangen kurzfristig und ohne größeren technischen Aufwand von der Herrin einsehbar sein.
8.2 Die Regeln für das Regelbuch werden dem Sklaven von der Herrin auf diktiert und gelten als Pflichtbefehle. Sie sind insofern Bestandteil dieses Vertrags und müssen von dem Sklaven befolgt werden.
8.3 Im Strafbuch sind sämtliche Vergehen sowie ausgesprochene Strafen mit Datum anzugeben.
§ 9 Gehorsam und Strafen
9.1 Die Herrin hat das Recht , den Sklaven mittels Folter und /oder Strafen zur Ausführung ihrer Befehle zu zwingen.
9.2 Das Strafmaß bestimmt allein die Herrin. Die einzige Obergrenze des Strafmaßes sind die Verletzlichkeit und Gesundheit des Sklaven. Schmerzempfinden, Entblößung oder Ekel begrenzen das Strafmaß grundsätzlich nicht. Das Erziehungsziel zum Gehorsam kann nur durch Maßnahmen erreicht werden, wenn das Strafmaß über das erotische/angenehme Schmerzempfinden des Sklaven hinausgeht und somit der Sklave an neue Schmerzgrenzen heran geführt wird.
§ 10 Tribut
Der Sklave drückt seine Dankbarkeit für ihre Versklavung und die Anerkennung der
herrschaftlichen Vormachtstellung seiner Herrin durch einen monatlichen Tribut von EUR xxx/monatl. auf das Konto xxxxxxx aus .
§11 Zusatzvereinbarungen
12.1Dem Sklaven ist es untersagt von sich aus mehr als ein Email an seine Herrin zu schicken. Ausgenommen hiervon sind Emails , die einer Antwort an die Herrin bedürfen.
12.2 Die Befehle der Herrin sind 1:1 umzusetzen , wobei es dem Sklaven untersagt ist, diese Befehle eigenmächtig zu verändern
12.3 Die Herrin verpflichtet sich, mindestens eine Email pro Tag dem Sklaven zukommen zu lassen .
12.4 Es wird im beiderseitigen Einvernehmen vereinbart , dass die Herrin ihren Sklaven einmal pro Monat per SMS und alle 2 Monate per Email erzieht.
12.5 Der Sklave verpflichtet sich, alle Befehle seiner Herrin per Foto zu dokumentieren und ihr zukommen zu lassen.
§12 Erklärung der Parteien
1. Durch die Unterzeichnung dieses Vertrages, erklärt der Sklave im Folgenden den Vertragstext aus freiem Willen und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte unterzeichnet zu haben.
2. Der Sklave ist sich der Änderung seines Lebensstandards, sowie der Folgen, die sich durch seine Unterzeichnung dieses Vertrages ergeben, vollständig bewußt und bereit , diese in Kauf zu nehmen.
3. Der Sklave übergibt Lady BLOODY alle Rechte an seinen Körper, seinen Geist und seiner Zeit.
4. Nach Abschluß dieses Vertrages ist dem Sklaven das Recht genommen, den in seiner Geburtsurkunde stehenden Namen zu führen.
5. Das Eigen- und Besitztum des Sklaven ist nicht Gegenstand des Vertrages.
6. Durch die Unterzeichnung dieses Vertragstextes gibt der Sklave jegliche, ihm aus dem Grundgesetzbuch und aus der Verfassung der Bundesrepublik zugeschriebenen, Rechte und Ehrenrechte auf und erklärt sich selbst zur wertlosen und beweglichen Sache. Der Sklave verzichtet somit freiwillig auf jegliche Menschenrechte, sowie auf moralische und ethische Rechte jeder Art.
7. Nach Unterzeichnung dieses Vertrages fällt es nicht mehr in den Aufgabenbereich des Sklaven, über persönliche Gewohnheiten zu verfügen. Dies bezieht sich auf essen, trinken, schlafen, Sex und alle anderen Gewohnheiten , die der Sklave möglicherweise bis zur Unterzeichnung dieses Dokuments genossen hat. Obige Gewohnheiten werden nur noch über Lady .... geregelt.
8. Dem Sklaven ist es absolut untersagt, irgendwelche Entscheidungen selbst zu treffen. Alle Entscheidungen , die ihn direkt oder indirekt betreffen, werden ausnahmslos von Lady ..... getroffen.
§ 13 Stillschweigen
Beide Parteien haben über diese Vereinbarung Stillschweigen gegenüber Dritten zu wahren.
§ 14 Kündigungsfristen
Dieser Vertrag ist 3 Monate nach Unterschrift gültig und verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr , sofern der Sklave oder Lady .... diesen nicht vor Ablauf eines Monats kündigen.
§ 15 Unterschrift
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mein Dasein als Sklave freiwillig gewählt
habe. Ferner bestätige ich mit meiner Unterschrift, dass ich meine Pflichten als Sklave bzw.
Sklavin nachkommen und alle Paragraphen dieses Vertrages erfüllen werde.
Ich bin bereit, meinen Körper , meine Seele und meine Zeit an meine Herrin zu verschenken,
ihr zu dienen und zu gehorchen
Datum
Unterschrift des Sklaven:
Ich akzeptiere den Wunsch meines Sklaven , mir zu dienen und zu gehorchen und in mein EIGENTUM über zu gehen. Ich übernehme die Verantwortung für sein Wohlergehen , seine Erziehung, seine Feminisierung und seine Perfektionierung zu einem demütigen und gehorsamen Sklaven.
Ich erkenne die aus dem Vertrag erwachsene Verantwortung an , und ich verpflichte mich, diese entsprechend umzusetzen.
Bochum, den ....
Sklavenvertrag von Lady ...
Rahmenvertrag
zwischen
Lady ....
und
..... im Eigentum der Herrin
Die Inhaberin dieses Schriftstückes ist Eigentümerin des Sklaven . Eine Kopie des Vertrages verbleibt bei dem Sklaven . Dieses Schriftstück regelt die Rechte der Herrin und die Pflichten des Sklaven. Der Sklave erkennt die Regeln an und verpflichtet sich , der Herrin an vereinbarten Terminen nach Maßgabe dieser Vereinbarung zur Verfügung zu stehen . Die Herrin kann jederzeit von ihrem Recht Gebrauch machen , den Sklaven nach Ihren Vorstellungen zur Auslebung ihrer dominant- sexuellen Fantasien zu benutzen .
Der Sklave hat seinen eigenen Lebensunterhalt vollständig und eigenverantwortlich sicher zu stellen . Ebenso hat er dafür Sorge zu tragen , dass auch die ein oder andere zusätzliche Aufmerksamkeit der Herrin dargereicht wird .
Die Herrin ist ab Vertragsunterzeichnung Eigentümerin des Sklaven . Ab diesem Zeitpunkt ist es dem Sklaven strengstens untersagt , eine andere Herrin auf zu suchen , es sei denn , die Herrin befiehlt oder erlaubt es .
Rechte der Herrin und Pflichten des Sklaven
§1 Versklavungsbeginn
Mit Betreten der Wohnung bzw. des durch die Herrin bestimmten Dienstortes beginnt der Sklavendienst . Der Sklave hat der Herrin unverzüglich sein gesamtes mitgebrachtes Besitztum zu übergeben , inklusive der Kleidungsstücke .
Ein Anspruch auf Rückgabe besteht erst nach Ende des Dienstes . Der Sklave darf gezwungen werden , seine gesamte Dienstzeit ab zu leisten . Der Sklave kann seine Bereitschaft zu dienen und erzogen zu werden, keinesfalls während der Dienstzeit zurücknehmen . Jeder Befreiungs- oder Überredungsversuch, den Dienst vorzeitig abzubrechen , wird konsequent unterbunden und bestraft .
§2 Dienste und Befehle
Die Erziehung zum gehorsamen Untergebenen sowie die Erziehungsmethoden obliegen ausschließlich der Herrin . Der zu erziehende Sklave hat sämtliche Dienste und Befehle der Herrin ohne Widerspruch und bedingungslos aus zu führen .
§2.1 Arbeiten
Der Sklave hat sämtliche ihm angetragenen Arbeiten ohne Entlohnung mit größter Sorgfalt aus zu führen .
§2.2 Demütigungen
Das Küssen der Füße/ Stiefel gehört generell zur Begrüßung, und ist zudem immer ein Teil der Danksagung an die Herrin für Strafen etc . Andere erniedrigende Anweisungen hat der Sklave ohne Zögern aus zu führen . Dies gilt auch für Befehle , bei deren Ausführung er Ekel und/oder Abscheu empfindet .
§2.3 Dienst an Dritten
Befiehlt die Herrin Dienste an Dritten , so sind diese durch den Sklaven aus zu führen . Tritt die Herrin das Befehlsrecht an Dritte ab, hat sich der Sklave während ihrer Dienstzeit auch diesen Damen / Herren bedingungslos zu unterwerfen . Die Herrin achtet darauf , dass die körperliche Unversehrtheit des Sklaven( siehe &5) nicht verletzt wird .
§3 Artgerechte Haltung des Sklaven
§3.1 Fesseln und Knebeln
Um Fluchtversuche und Abwehr von Strafen zu verhindern , darf der Sklave in Ketten , Fesseln , Käfig oder Ähnlichem gehalten werden . Diese müssen so eng wie möglich sein.
Sie werden nur soweit gelockert , wie es zur Durchblutung und/oder Ausführung von Befehlen notwendig ist . Um Widersprüche , lästige Bitten, Betteln, Flehen etc. zu unterbinden , darf der Sklave jederzeit geknebelt werden . Zur Führung des Sklaven kann die Herrin eine Halskette , Leine oder Zügel anbringen.
§3.2 Essen und Trinken
Der Sklave hat keinen Anspruch auf bestimmte Nahrungsmittel . Es sind lediglich die Grundbedürfnisse zu decken .
§3.3 Befehlsfreie Zeiten
Befehlsfreie Zeiten können so gestaltet werden , dass diese nicht zu bequemen Erholungspausen des Sklaven ausarten . Die Herrin kann sicherstellen , dass diese Zeiten dem Sklaven keine Gelegenheit bieten , sich eigenmächtig aus seiner Rolle zu befreien . Gegebenenfalls wird dazu der Sklave im Käfig angekettet oder in einer anderen Art von Haft gehalten .
Für die Dauer seines privaten oder beruflichen Lebens hat er 24Std am Tag der Herrin per Telefon , SMS oder E-Mail zur Verfügung zu stehen . Hierbei ist der Herrin an der Kontrolle ihrer Vorgaben und Befehle gelegen und nicht daran , den Sklaven in seiner Arbeit zu behindern . Somit steht auch hier die Diskretion an oberster Stelle . Sollte der Sklave mehrfach nicht erreichbar sein , zieht dies erhebliche Strafen nach sich .
§4 Gehorsam und Strafen
§4.1 Durchsetzen von Befehlen bei Widerspruch
Die Herrin hat das Recht , den Sklaven mittels Folter und / oder Strafen zur Ausführung ihrer Befehle zu zwingen . Auch wenn der Sklave zusagt , alle Befehle folgsam durch zu führen , können Strafen , Foltern weiter angewandt werden .
§4.2 Härte der Strafen
Das Strafmaß bestimmt allein die Herrin . Die einzige Obergrenze des Strafmaßes sind die Verletzlichkeit und Gesundheit des Sklaven (vgl. §5.1) . Schmerzempfinden , Entblößung oder Ekel des Sklaven begrenzen das Maß der Strafe grundsätzlich nicht . Das Erziehungsziel zum Gehorsam kann nur durch Maßnahmen erreicht werden , wenn das Strafmaß über das erotische/ angenehme Schmerzempfinden des Sklaven hinausgeht und somit der Sklave an neue Schmerzgrenzen herangeführt wird .
Dieser Absatz gilt natürlich auch für Demütigungen und Rollenspiele .
§4.3 Strafmaß
Das Strafmaß, die täglichen Befehle, Aufgaben, Erziehungsvorgaben werden jeweils den Erfordernissen des Sklaven angepasst .
Die Herrin erwartet tägliche Berichte über die Ausführung ihrer Vorgaben .
§5 Allgemeines
§5.1 Körperliche Unversehrtheit
Die Herrin darf den Sklaven unbegrenzten Qualen und Schmerzen, Demütigungen aussetzen (vgl.§4.3) . Sie hat jedoch Sorge zu tragen , dass die Gesundheit des Sklaven und dessen körperliche Unversehrtheit durch Dienste und Strafen nicht verletzt werden . Bei Bedarf muss eine Spuren lose Erziehung möglich sein .
§5.2 Diskretion
Sämtliche Aktivitäten vor, während und nach dem Dienst bei der Herrin müssen mit 100%-tiger Diskretion durch geführt werden . Auch bei Einsätzen ausserhalb des gewohnten Dienstortes ist die Diskretion oberstes Gebot .
§5.3 Änderungen des Vertrages
Veränderungen dieses Vertrages sind nur durch die Herrin möglich . Evtl . ist es dem Sklaven erlaubt , Vorschläge zu unterbreiten . Entscheidungen darüber liegen aber ausschließlich bei der Herrin . Zudem bedürfen sie der Schriftform .
Beide Vertragsparteien sind sich darüber einig , dass weder das Berufs- noch das Privatleben eines der Vertragspartner durch den Vertrag beeinträchtigt werden .
Die Wahrung der Anonymität hat oberste Priorität
Besonderheiten für Thomas im Eigentum der Herrin
1. Der Sklave wird der Herrin täglch einen guten Tag wünschen .
2. Der Sklave wird jederzeit in der Lage sein , auf Befehl der Herrin Schwanz und Eier ab zu binden .
3. Diese Befehle müssen jederzeit per Foto dokumentiert werden .
Mit meiner Unterschrift erkläre ich , den Vertrag verstanden zu haben . Ich bin einverstanden und akzeptiere die Regeln diese Vertrages . Ich bin bereit , meinen Körper an die Herrin zu verschenken , ihr zu ihrer Zufriedenheit zu dienen und ihr Eigentum zu werden .
Bochum , den 12.04.2013
Unterschrift des Sklaven :
....im Eigentum der Herrin
Ich akzeptiere den Wunsch meines Sklaven , mir zu dienen und in mein Eigentum über zu gehen . Ich übernehme die Verantwortung für sein Wohlergehen, seine Erziehung und seine Perfektionierung zu einer demütigen und gehorsamen Sklaven während der Dienste bei mir . Ich erkenne die aus diesem Vertrag erwachsene Verantwortung an , und ich verpflichte mich , diese entsprechend um zu setzen .
Bochum , den 12.04.2013
Unterschrift der Herrin
Lady ....
|
Meine Erfahrung (sexuell und andere): | Kein Recht auf Äusserungen erhalten ! |
Ich mag nicht / Meine Tabus: | keine Tabus !!! |
|
Zuletzt Online: 12.06.14 um 14:33
Mitglied seit:
18.09.2006 (6640 Tagen)
Profilaufrufe 10941
|